Reststoffe
Wenn auf Flächen mit umweltgefährdenden Stoffen oder mit Abfällen umgegangen wurde, so stellen die Altlasten auch im Bodenaushub eine hohe ökologische Belastung dar. Um Schadstoffe zu vermindern oder zu beseitigen und die Beschaffenheit des Bodens zu sichern, ist die Sanierung höchst wichtig. Hierfür müssen im Vorfeld Informationen über mögliche Schadstoffe und deren Konzentrationen durch chemisch-analytische Untersuchungen gesammelt werden.
Unsere Leistungen:
- Probenahme gemäß LAGA PN98 durch unser geschultes Fachpersonal
- Beurteilung der Prüfergebnisse als Inspektionsstelle gemäß DVO 2008
- Untersuchung gemäß gesetzlichen Vorgaben
- Deponieverordnung (DepV)
- Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen - Leitfaden zu den Eckpunkten (Bayern)
- Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial - Verwaltungsvorschrift (Baden-Württemberg)
- LAGA Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen - Technische Regeln - Merkblatt 20
- LfU-Merkblatt Nr. 3.4/2 „Anforderung an die Verwertung und Beseitigung von Gleisschotter“ (Bayern)
- Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Recycling-Baustoffe
Aus sortierten, mineralischen Bau- und Abbruchabfällen können in entsprechenden Aufbereitungsverfahren wieder wertvolle Baustoffe (sog. RC-Baustoffe) gewonnen werden. So können wertvolle Ressourcen geschont werden. Bevor diese RC-Baustoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf eingeführt werden können, muss ihre Qualität und Eignung geprüft werden. Hierzu ist eine gezielte chemisch-analytische Untersuchung auf mögliche Schadstoffe nach gesetzlichen Vorgaben unabdingbar.
Unsere Leistungen:
- Probenahme nach LAGA PN 98 durch unser geschultes Fachpersonal
- Untersuchungen gemäß gesetzlichen Vorgaben:
- Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial - „Dihlmann-Erlaß“ (Baden-Württemberg)
- „Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken“ - Leitfaden (Bayern) ZTV wwG-StB By 05
- Ersatzbaustoffverordnung
Bioabfall
Abwasser, Fäkalien, Klärschlamm, Kompost und ähnliche Stoffe aus Siedlungsabfällen werden im Düngegesetz als Sekundärrohstoffdünger bezeichnet. Sie werden hauptsächlich außerhalb des landwirtschaftlichen Bereichs meist zur Verbesserung der Grundnährstoffversorgung eingesetzt. Allerdings steht das Ausbringen dieser Dünger unter strengen Regularien, was eine routinemäßige Analyse erforderlich macht.
Unsere Leistungen:
- Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
- Düngeverordnung (DüV)
- Düngemittelverordnung (DüMV)
- Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Asbest
Der Einsatz von Asbest-Fasern wurde in Deutschland aufgrund hoher Gesundheitsgefahren 1993 verboten. Nach dem europäischen Abfallkatalog sind asbesthaltige Abfälle als gefährlicher Abfall zu kennzeichnen.
Solche asbesthaltige Materialien (z.B. Spritzasbest, Asbestmatten, Fassadenverkleidungen, Fußbodenbeläge, in Wärmeisolationen, Abdeckungen, Dichtungen, Bedachungen, Heizungen, Maschinen, Techn. Anlagen, Baustoffen, Elektrogeräten, Brandschutzbaustoffen, Spachtel- und Fugenmassen…) wurden in der Vergangenheit in vielen Gebäuden verbaut. Für die Sanierung solcher Gebäude gilt in Deutschland die TRGS 519.
Bei Verdacht auf Asbest in technischen Produkten und Staubablagerungen bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Bestimmung von Asbest nach BIA 7487
- Bestimmung von Asbest in technischen Produkten nach VDI 3866
- Bestimmung von Asbest in auf Oberflächen abgelagerten Faserstäuben nach VDI 3877