Unsere Böden sind ein wertvolles Gut. Umso wichtiger ist es, auch aufgebrachte Sekundärrohstoff- und Wirtschaftsdünger penibel zu analysieren.
Boden
Vor der Ausbringung von Klärschlamm, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkompost auf entsprechende Flächen muss eine verpflichtende Untersuchung des Bodens auf Humusgehalt, polychlorierte Biphenyle (PCB) und Benzo(a)pyren erfolgen. Zudem gilt vor der erstmaligen Auf- oder Einbringung des Klärschlamms auf der entsprechenden Fläche, die Bestimmung der Bodenart und des pH-Wertes als auch die Untersuchung auf Phosphatgehalt und Schwermetalle wie Blei, Chrom, Cadmium, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink.
Unsere Leistungen:
Fachgerechte Entnahme von Bodenproben durch geschultes Personal
Abwasser, Fäkalien, Klärschlamm, Kompost und ähnliche Stoffe aus Siedlungsabfällen werden im Düngegesetz als Sekundärrohstoffdünger bezeichnet. Sie werden hauptsächlich außerhalb des landwirtschaftlichen Bereichs meist zur Verbesserung der Grundnährstoffversorgung eingesetzt. Allerdings steht das Ausbringen dieser Dünger unter strengen Regularien, was eine routinemäßige Analyse erforderlich macht.
Wir untersuchen Ihr Düngemittel nach den folgenden gesetzlichen Vorgaben:
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Düngeverordnung (DüV)
Düngemittelverordnung (DüMV)
Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Wirtschaftsdünger
In der Land- und Forstwirtschaft anfallende organische Substanzen wie Gülle, Jauche, Mist, Rindenmulch, aber auch Gärreste aus der Biogaserzeugung werden als „Wirtschaftsdünger“ bezeichnet. Sie gelten aus rechtlicher Sicht als Düngemittel und unterliegen somit düngemittelrechtlichen Vorgaben. Wenn sie nicht nicht im eigenen Betrieb eingesetzt werden, regelt die Düngemittelverordnung (DüMV) die Deklaration der Nährstoffgehalte und die Weitergabe an andere Betriebe.
Unsere Leistungen:
Bestimmung des Trockenrückstands und Wassergehalts
Untersuchung der Nährstoffe (Ammonium-Stickstoff, Gesamt-Stickstoff)